Betriebsgenehmigung

Mit der Einführung der neuen EU-Drohnenverordnung 2019/947 und 2019/945 am 01.01.2021 werden Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in verschiedene Betriebskategorien eingeteilt. Es wird zwischen den Kategorien „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig“ unterschieden. Während Flüge in der „offenen“ Kategorie meist keine gesonderte Genehmigung erfordern, gelten für die „spezielle“ Kategorie strengere Vorgaben. Insbesondere kommerzielle Drohneneinsätze fallen häufig in diese Kategorie und erfordern eine behördliche Betriebserlaubnis. Um den Genehmigungsprozess zu erleichtern, müssen Betreiber ihr Vorhaben detailliert in einem Betriebskonzept (ConOps) beschreiben und eine Risikobewertung (SORA) durchführen.

Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der Betriebskategorie „speziell“ ist die Luftfahrtbehörde des Landes zuständig. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem Sitz des Antragstellers. Für die Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind die Landesluftfahrtbehörden zuständig. Für die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg ist das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zuständig.

Gemäß § 58 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) handelt es sich bei einem Verstoß um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden kann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Ausarbeitung des vollständigen Antrags auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung gemäß den geltenden nationalen und EU-Vorschriften (EU-Verordnung 2019/947).

Die DJI Mavic 3 Pro, DJI Mavic 3 Enterprise, DJI Mavic 3 Thermal und DJI Mavic 3 Multispectral sind UAS die C2-zertifiziert sind. Wenn Sie diese UAS innerorts betreiben möchten, gilt gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 im normalen Flugmodus ein horizontaler Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen und im Langsamflugmodus von 5 m, unter Einhaltung der 1:1-Regel. Unbeteiligte Personen dürfen nicht überflogen werden. Der UAS-Betrieb fällt in die offene Kategorie. Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, fällt der UAS-Betrieb in die spezielle Kategorie, und Sie benötigen eine Betriebsgenehmigung.

Der UAS-Betrieb außerhalb der Sicht (BLOS – beyond visual line of sight) fällt grundsätzlich in die spezielle Kategorie. Gemäß EASA kann dieses UAS maximal ≈ 223 m horizontal vom Fernpiloten gesteuert werden, unter Berücksichtigung Ihrer Sehleistung und Wetterbedingungen.

Die DJI Matrice M30 und DJI Matrice M30 Thermal sind UAS die C2-zertifiziert sind. Wenn Sie diese UAS innerorts betreiben möchten, gilt gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 im normalen Flugmodus ein horizontaler Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen und im Langsamflugmodus von 5 m, unter Einhaltung der 1:1-Regel. Unbeteiligte Personen dürfen nicht überflogen werden. Der UAS-Betrieb fällt in die offene Kategorie. Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, fällt der UAS-Betrieb in die spezielle Kategorie, und Sie benötigen eine Betriebsgenehmigung.

Der UAS-Betrieb außerhalb der Sicht (BLOS – beyond visual line of sight) fällt grundsätzlich in die spezielle Kategorie. Gemäß EASA kann dieses UAS maximal ≈ 370 m horizontal vom Fernpiloten gesteuert werden, unter Berücksichtigung Ihrer Sehleistung und Wetterbedingungen.

Die DJI Matrice M350 RTK ist ein UAS, das C3-zertifiziert ist und in die Unterkategorie A3 fällt. Die DJI Matrice M300 RTK ist ein UAS der Klasse C4, da es eine Bestandsdrohne ist, und fällt ebenfalls in die Unterkategorie A3. Wenn Sie diese UAS nutzen möchten, gilt ein horizontaler Mindestabstand von 150 m zu Geozonen, wie z. B. Schutzgebieten oder Wohngrundstücken. Außerdem muss ein horizontaler Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen unter Einhaltung der 1:1-Regel eingehalten werden. Unbeteiligte Personen dürfen nicht überflogen werden. Der UAS-Betrieb fällt in die offene Kategorie. Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, fällt der UAS-Betrieb in die spezielle Kategorie, und Sie benötigen eine Betriebsgenehmigung.

Der UAS-Betrieb außerhalb der Sicht (BLOS – beyond visual line of sight) fällt grundsätzlich in die spezielle Kategorie. Gemäß EASA kann dieses UAS maximal ≈ 491 m horizontal vom Fernpiloten gesteuert werden, unter Berücksichtigung Ihrer Sehleistung und Wetterbedingungen.

Die DJI Inspire 3 ist ein UAS, das C3-zertifiziert ist und in die Unterkategorie A3 fällt. Die DJI Inspire 2 ist ein UAS der Klasse C4, da es eine Bestandsdrohne ist, und fällt ebenfalls in die Unterkategorie A3. Wenn Sie diese UAS nutzen möchten, gilt ein horizontaler Mindestabstand von 150 m zu Geozonen, wie z. B. Schutzgebieten oder Wohngrundstücken. Außerdem muss ein horizontaler Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen unter Einhaltung der 1:1-Regel eingehalten werden. Unbeteiligte Personen dürfen nicht überflogen werden. Der UAS-Betrieb fällt in die offene Kategorie. Können diese Bedingungen nicht eingehalten werden, fällt der UAS-Betrieb in die spezielle Kategorie, und Sie benötigen eine Betriebsgenehmigung.

Der UAS-Betrieb außerhalb der Sicht (BLOS – beyond visual line of sight) fällt grundsätzlich in die spezielle Kategorie.

Die DJI FlyCart 30 ist ein nicht zertifiziertes UAS, was bedeutet, dass es keine spezifische Klassifizierung nach den EU-Drohnenverordnungen besitzt. Aufgrund dieser fehlenden Zertifizierung fällt der UAS-Betrieb grundsätzlich in die spezielle Kategorie. Für den UAS-Betrieb in dieser Kategorie ist eine behördliche Betriebsgenehmigung erforderlich, da strengere Sicherheits- und Risikobewertungen durchgeführt werden müssen, um den sicheren Einsatz des UAS zu gewährleisten.

Die DJI Dock 2 ist ein nicht zertifiziertes UAS, was bedeutet, dass es keine spezifische Klassifizierung nach den EU-Drohnenverordnungen besitzt. Aufgrund dieser fehlenden Zertifizierung fällt der UAS-Betrieb grundsätzlich in die spezielle Kategorie. Für den UAS-Betrieb in dieser Kategorie ist eine behördliche Betriebsgenehmigung erforderlich, da strengere Sicherheits- und Risikobewertungen durchgeführt werden müssen, um den sicheren Einsatz des UAS zu gewährleisten.

Die DJI Agras Serie sind nicht zertifizierte UAS, was bedeutet, dass sie keine spezifische Klassifizierung nach den EU-Drohnenverordnungen besitzen. Aufgrund dieser fehlenden Zertifizierung fällt der UAS-Betrieb grundsätzlich in die spezielle Kategorie. Für den UAS-Betrieb in dieser Kategorie ist eine behördliche Betriebsgenehmigung erforderlich, da strengere Sicherheits- und Risikobewertungen durchgeführt werden müssen, um den sicheren Einsatz des UAS zu gewährleisten.